Coronavirus

Wassercamper in der Wildnis

Sicherheit für unsere Chartergäste in Zeiten des Coronavirus.

Für die Sicherheit unserer Chartergäste, in finanzieller und gesundheitlicher Hinsicht, werden wir uns an die nachfolgende dynamisch angelegte, von uns selbst entworfene Richtlinie halten.

Die Richtlinie berücksichtigt aus heutiger Sicht alle bestehenden, aber auch neue Buchungen, welche als Übergabedatum ⁄ Reiseantritt den Zeitraum vor dem oder am 31.05.2020 als Vertragsbestandteil ⁄ Urlaubszeitraum haben. Wir werden den Zeitraum falls notwendig, kontinuierlich anpassen.

Als unser Chartergast können Sie Ihre Buchung 72 Stunden vor Anreise kostenfrei, ohne ein neues Reisedatum zu benennen, stornieren. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine Buchungsgutschrift über den gezahlten Reisepreis, welche bis zum 30.09.2021 einzulösen ist oder Sie verschieben die Buchung auf einen anderen Wunschtermin innerhalb der laufenden Saison, wobei natürlich die freie Verfügbarkeit innerhalb des Zielzeitraumes die Grundvoraussetzung ist.

Für Charterverträge, die ab dem 17.03.2020 geschlossen wurden, beachten Sie bitte die besondere Regelung, welche wir unter dem Aktualisierungsdatum 27.04.2020 veröffentlicht haben. Vielen Dank.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer der beiden auf dem Kulanzwege angebotenen Möglichkeiten ist:

• alle Zahlungstermine wurden eingehalten und die vereinbarten Teilbeträge sind in entsprechender Höhe überwiesen worden.
• auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) wird die Empfehlung einer Reiseeinschränkung  ⁄  Quarantänemaßnahme für bestimmte Städte  ⁄  Orte  ⁄  Landkreise gegeben und die Einschränkung  ⁄  Maßnahme wird vom dem für Ihrem Wohnort zuständigen Landkreis offiziell per Anordnung umgesetzt.
• ein Landkreis oder die zuständige Behörde stellt Sie mit schriftlicher Anordnung unter Quarantäne.
• unsere Gäste aus dem europäischen Ausland können aufgrund einer offiziell durchgesetzten Grenzschließung nicht anreisen.
grundsätzlich • bleiben die Möglichkeiten, welche sich aus den Stornierungsbedingungen und gültigen Konditionen in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, für nicht genannte Voraussetzungen bestehen.
• prüfen Sie bitte Ihre Reiserücktrittsversicherung, um sicher zu stellen, dass Sie und Ihre Crew aktuell gut versichert sind.
Aktualisierung
16.03.2020
• Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am heutigen Tage folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. (Wir geben an dieser Stelle nur die Teile wieder, welche den touristischen Bereich betreffen und sparen uns einen ausführlichen Kommentar zum "Shutdown", welcher in der letzten Woche noch undenkbar gewesen ist.)
• Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. (d.h. unsere Einzel-Skippertrainingsmaßnahmen werden wie geplant stattfinden).
• Zu erlassen sind … → Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können (d.h. Wir werden die Regelungen, welche erlassen werden sollen und die Definition der "Übernachtungsangebote" abwarten und hier entsprechend wiedergeben).
Aktualisierung
17.03.2020
Wir haben unsere Kunden, die von der nachfolgenden Anweisung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind, bereits schriftlich informiert. Die unten genannten Maßnahmen gelten von Mittwoch dem 18. März 2020 um 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.
• " Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. … Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen."
• Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat eine Sperrung der durch Personal bedienten Schleusen im Bereich der Müritz-Havel- und der Oberen-Havel-Wasserstraße in der Zeit vom 17. März 2020 bis zum bis einschließlich 19. April 2020 angeordnet.
Aktualisierung
15.04.2020
Wir haben unsere Kunden, die von der nachfolgenden aktualisierten Anweisung der aus der Beratung vom 15.04.2020 zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den jeweiligen Länderchefs betroffen sind, bereits schriftlich informiert.

Persönliche Anmerkung: "Es werden mit Sicherheit keine 24 Stunden vergehen, in denen sich die Landesregierung MV, allen voran Frau Schwesig, genötigt sieht die Formulierungen noch detaillierter zu konkretisieren und dabei eventuell wieder über das Ziel hinaus zu schießen, um dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald weitere Arbeit zu bescheren."

Die unten genannten Maßnahmen gelten bis einschließlich Sonntag dem 03.05.2020.
• "Die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden bis zu o.a. Datum verlängert. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Man darf sich in der Öffentlichkeit nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten."
• "Das Reise- bzw. Einreiseverbot in die jeweiligen Bundesländer bleibt bestehen, d.h. touristische Reisen aus privatem Anlass ⟨zu Freizeit- und Urlaubszwecken⟩ in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt."
Aktualisierung
17.04.2020
Wie befürchtet hat die Landesregierung MV in einer telefonischen Sitzung unter Leitung der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nachgelegt. Aber keine Sorge dies gehört eher in das vorabendliche Unterhaltungsprogramm, als in einen Pandemieplan.

Das Highlight aus der Pressemitteilung vom 16.04.2020 Nummer 89/2020 gerne vorab:
Zitat: "Der Reproduktionsfaktor R0 beträgt aktuell 0,6. Angestrebt wird R0 um 1,0-1,1." Zitat Ende
Quelle - Robert-Koch-Institut: Je niedriger der Wert (R0) ist, desto besser.
Anmerkung: Es ist nicht bekannt was die Teilnehmer der telefonischen Sitzung geraucht haben.

• Auf der vorletzten Seite (Seite 7 der Pressemitteilung) erfolgt, dann das Eingeständnis der totalen Ahnungslosigkeit: Zitat: "Mecklenburg-Vorpommern ist das Tourismusland Nummer 1. … Daher wird es in der nächsten Woche ein Spitzengespräch der Ministerpräsidentin und des Wirtschaftsministers mit Vertretern der Gastro- und Tourismusbranche zur Erörterung der Frage geben, wie der Tourismus wiederbelebt werden kann …" Zitat Ende
Anmerkung: Liebe Frau Schwesig, lieber Herr Glawe, bitte erlauben Sie mir die Frage: Arbeiten Sie an einem Freitag nicht? Oder ist Ihnen die wirtschaftliche Situation des wichtigsten Wirtschaftszweiges in MV dann doch nicht so wichtig? - Ich denke die Vertreter der Gastro- und Tourismusbranche haben gerade ein wenig Zeit.
Aktualisierung
23.04.2020
Manuela Schwesig: "Wir wollen mit einem Fünf-Phasen-Modell den Tourismus wieder hoch fahren."

Die fünf Phasen im Überblick:
Phase 1: (Ab 01.05.2020) Dauercamper mit Erst- und Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern können ihren Campingplatz wieder nutzen. Zweitwohnsitzbesitzer (-innen) aus anderen Bundesländern können wieder ihre Zweitwohnungen in MV nutzen.
Phase 2: (am 05.05.2020 wird entschieden, ob und wie diese Phase in Kraft tritt) Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourismus, unter strengen, an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen. Öffnung Tourismusaffiner Tagesangebote (z.B. Bootsverleih) mit strengen Auflagen.
Phase 3: (die weiteren Phasen treten in Kraft, falls sich die Infektionszahlen weiterhin gut entwickeln.) Vorsichtiger Start in den Übernachtungs-Tourismus für Urlauber / Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern.
Phase 4: Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländer unter strengen, an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen.
Phase 5: Tagestourismus und neue Normalität auch für Gäste anderer Staaten (soweit nicht Risikogebiete).
Aktualisierung
23.04.2020
Mediengeilheit hat einen neuen Namen ---> #Küstenbarbie
Aktualisierung
27.04.2020
Charterverträge die nach dem 17.03.2020 geschlossen wurden:

Charterverträge die in Kenntnis der Corona-Beschränkungen, also ab dem 17.03.2020 geschlossen wurden, unterliegen der besonderen Maßgabe, dass eine komplette Rückzahlung des Reisepreises stattfindet, wenn die Reise durch behördliche Anordnungen, wie Reiseverbot, verkürzte Sommerferien oder ähnliches nicht angetreten werden kann.
Aber bitte beachten Sie, eine wie auch immer geartete Erkrankung eines oder mehrerer Crew-Mitglieder sollte durch eine Reisestornoversicherung abgesichert werden.

Unseren Buchungsbestätigungen liegen entsprechende Anträge der Hamburger Yachtversicherung Schomacker bei. Das Unternehmen bietet Ihnen die Möglichkeit eine Skipperhaftpflicht-, Kautions- und Unfallversicherung sowie die Reiserücktrittskostenversicherung auch online abzuschließen.
Aktualisierung
05.05.2020
Wir haben unsere Kunden, die von den Ergebnissen der Presskonferenz der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind, bereits schriftlich informiert.
• Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Pressekonferenz am späten Abend des 04.05.2020 nach den Beratungen mit Vertretern von Landesregierung und Gastgewerbe in der gemeinsamen "Task Force Tourismus" mitteilte, sollen dem Fünf-Phasen-Modell entsprechend zunächst die Gaststätten im Land vom Samstag dem 09.05.2020 an unter strikten Hygieneauflagen für Einheimische öffnen dürfen, am Montag dem 18.05.2020 auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen, aber nur für Einwohner von MV. Zum Montag dem 25.05.2020 soll dann das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. - In der Pressekonferenz wurden in Zusammenhang mit dem Termin 25.Mai nicht explizit die Charterboote bzw. Hausboote erwähnt. Wir erwarten aber eine zeitnahe positive Klarstellung von Seiten der Wasserschutzpolizei Mecklenburg Vorpommern.
Aktualisierung
08.05.2020
Da die erhoffte Klarstellung von Seiten der Wasserschutzpolizei ausgeblieben ist, haben wir heute mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Schwerin gesprochen und dort die Bestätigung für den Start der Vermietung von Charterbooten ab dem 25.05.2020 eingeholt bzw. haben uns diesen ausdrücklich bestätigen lassen.
• Grundlage der dort getroffenen Aussage ist die Anlage zum "MV-Plan 2.0"
In dieser Anlage ist unter der Überschrift "Gastronomie, Beherbergung & Reisen nach M-V" im Unterpunkt 33 "Marinas und Bootscharter" geregelt, dass ab dem 18.05.2020 die Öffnung derselben stattfindet, unter folgender Einschränkung - ab diesem Datum nur für Einwohner aus MV, unter Auflagen - mit eigenem Schutz- und Hygienekonzept.
Mit Datum vom 25.05.2020 wird diese Einschränkung dann durch die Genehmigung der Einreise und Beherbergung von Gästen aus anderen Bundesländern sinnvoll ergänzt bzw. erweitert.